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13.8.2026Aktuelles
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Kärntner Schulen
Projekte „Anwaltstag in Schulen“ und „Gewalt-Prävention an Schulen“
Zielgruppe des Projektes „Gewalt-Prävention an Schulen“ sind 13-14 Jährige in den Schulklassen der 7. bis 8. Pflichtschulstufe. Gerade im Alter von 14 Jahren, wenn die Strafmündigkeit beginnt, empfinden es viele junge Erwachsene noch als Spaß, wo anderen bereits Schaden zugefügt wird. Viele Kinder und Jugendliche sind sich der Tragweite und Konsequenzen mancher Handlungen nicht bewusst. Die Kärntner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wissen aus ihrer täglichen Arbeit, was das Prinzip „Prävention vor Strafe“ bewirken kann. Im Vortrag werden Grundlagen wie strafbare Handlungen, die Art von Strafen und das Jugendstrafrecht bis hin zum wichtigen Bereich Hass im Netz, Cybermobbing und dessen Folgen wie üble Nachrede oder unbefugte Bildaufnahmen besprochen.
Im Rahmen des Projektes „Anwaltstag in Schulen“ bieten die Kärntner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte allen AHS, BHS und Fachberufsschulen eine unentgeltliche Informationsveranstaltung für die Maturaklassen bzw. Schülerinnen und Schüler in den Abschlussklassen. Dabei wird über die mit dem Eintritt der Volljährigkeit verbundenen Rechte und Pflichten informiert sowie auf Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten beim Abschluss der für die Gruppe der 18-19 Jährigen typischen Rechtsgeschäfte hingewiesen. Besonders relevant für die jungen Menschen sind Themen wie „die erste Wohnung“, „rund ums Geld“ oder „Interneteinkauf“. Mit den Vorträgen soll bei den jungen Menschen ein Problembewusstsein geweckt und eine wirksame Hilfestellung für den Eintritt in das Leben der Erwachsenen gegeben werden.
Wir danken der Bildungsdirektion Kärnten für die Zusammenarbeit. Interessierte Schuldirektorinnen und Schuldirektoren sowie in den Klassen der 13- bis 14-Jährigen bzw. der 18- bis 19-Jährigen lehrende Personen finden hier das Anmeldeformular für das Schuljahr 2026/27.
Anmeldeformular – Schuljahr 2026-27
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10.8.2026Aktuelles
Das neue Pensionssystem (VÖR)
Eine Entscheidung für Generationen
Das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 – BRÄG 2026 (BGBl I 63/2026) legt den Grundstein für eine umfassende Neustrukturierung der rechtsanwaltlichen Versorgungssysteme.
Eine richtungsweisende Entscheidung steht bevor!
Informieren Sie sich über die wesentlichen Neuerungen und Ziele, die mit dieser Strukturreform umgesetzt werden sollen. Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie teil an der Abstimmung im Rahmen der Plenarversammlung Ihrer Rechtsanwaltskammer für Kärnten am 24.11.2026, um 17 Uhr, im Hotel Sandwirth in Klagenfurt.
Kostenfreie Informationsveranstaltung am 14.10.2026 um 17 Uhr in Klagenfurt – bitte um Anmeldung unter https://jusakademie.at/
Weitere Informationen zur Zusammenführung (VÖR) finden Sie unter www.ra-vorsorge.at.
30.1.2027Veranstaltung
SAVE THE DATE: Kärntner Juristenball 2027
Schlosshotel Velden