Rechtstipps: Schnee und Glatteis
„Wenn Sie aufgrund von Eisglätte zu Sturz gelangen, lassen Sie raschest möglich Fotos von der Unfallstelle anfertigen. Sie können dadurch spätere Beweisschwierigkeiten (wo und wann ist der Unfall passiert, war es wirklich eisig) vermeiden. Wenden Sie sich dann an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Ihre Chancen auf Schmerzengeld oder Schadenersatz überprüft. Das gilt auch dann, wenn Sie als Liegenschaftseigentümer mit Forderungen aus einem Glatteisunfall konfrontiert werden. Kontaktieren Sie auch in diesem Fall Ihren Rechtsanwalt.“
Dr. Thomas Primig, Rechtsanwalt in Feldkirchen
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