Rechtstipps: Hagel- und Unwetterschäden
"Nach einem Hagel- oder Unwetterschaden sollten Sie sofort eine schriftliche Meldung an Ihre Versicherung erstatten und den Schaden möglichst genau dokumentieren (Fotos, Videos, Inventarlisten, etc) und erste Maßnahmen setzen, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern (auch diese Kosten werden üblicherweise von der Versicherung getragen). Zögern Sie nicht, den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, wenn die Versicherung Ihre Ansprüche nicht erfüllt. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen die Vertragsgrundlagen (Polizze) prüfen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Unwetterwarnungen der Versicherung (zB per SMS) sind in der Regel eine reine Serviceleistung und verpflichten Sie nicht zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen."
Dr. Marwin Gschöpf, Rechtsanwalt in Velden am Wörthersee
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