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Versorgungseinrichtungen

Informationen zur Versorgungseinrichtung Teil A und B (Pensionsversicherung), Teil C (Krankenversicherung), sowie zur Betriebsunterbrechungs- und Unfallversicherung finden Sie im Mitgliederbereich des ÖRAK unter dem Menüpunkt Services/Versorgungseinrichtung.

Zusatzpension Teil B:
Bis zum 30. November eines jeden Jahres können Sie den Wechsel in eine andere Veranlagungsgruppe bekanntgeben.

Bei Befreiungs- und Ermäßigungsanträgen für das jeweilige Kalenderjahr sind folgende Fristen zu beachten:
– Befreiungsanträge wegen anderer gesetzlich geregelter Altersvorsorge: 31. Jänner
– Ermäßigungsanträge wegen Einkommen: 30. Juni