Versorgungseinrichtungen
Informationen zur Versorgungseinrichtung Teil A und B (Pensionsversicherung), Teil C (Krankenversicherung), sowie zur Betriebsunterbrechungs- und Unfallversicherung finden Sie im Mitgliederbereich des ÖRAK unter dem Menüpunkt Services/Versorgungseinrichtung.
Zusatzpension Teil B:
Bis zum 30. November eines jeden Jahres können Sie den Wechsel in eine andere Veranlagungsgruppe bekanntgeben.
Bei Befreiungs- und Ermäßigungsanträgen für das jeweilige Kalenderjahr sind folgende Fristen zu beachten:
– Befreiungsanträge wegen anderer gesetzlich geregelter Altersvorsorge: 31. Jänner
– Ermäßigungsanträge wegen Einkommen: 30. Juni