Organe
PLENARVERSAMMLUNG
Die Plenarversammlung entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten und zwar in der Regel mit einfacher Mehrheit. Ihr obliegt unter anderem die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung und die Satzung der Versorgungseinrichtung, die Festsetzung der Jahresbeiträge, die Wahl des Präsidenten und der Ausschussmitglieder sowie die Prüfung und Genehmigung der Rechnungen der Kammer.
AUSSCHUSS
Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer für Kärnten besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und zwölf weiteren Mitgliedern. Ihm obliegen alle Aufgaben, die nicht durch Gesetz einem anderen Organ zugewiesen sind. Zu seinem Wirkungskreis gehört unter anderem die Führung der Rechtsanwaltsliste und der Liste der Rechtsanwaltsanwärter, die Ausführung der Beschlüsse der Rechtsanwaltskammer, die Besorgung der ökonomischen Geschäfte der Rechtsanwaltskammer, die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen etc.
Ehrenpräsident
Dr. Anton GRADISCHNIG
Univ.-Prof. Dr. Gernot MURKO
Mitglieder aus dem Kreis der Rechtsanwälte
Delegierter in die Vertreterversammlung
DISZIPLINARRAT
Am Sitz der Rechtsanwaltskammer für Kärnten ist ein Disziplinarrat eingerichtet, der derzeit aus 21 Mitgliedern besteht. Seine Aufgabe ist die Ahndung von Disziplinarvergehen. Er schreitet ein, wenn ein Rechtsanwalt schuldhaft die Pflichten seines Berufes verletzt, durch sein Verhalten die Ehre oder das Ansehen des Standes beeinträchtigt. Der Disziplinarrat ist eine Verwaltungsbehörde.
Präsident
Dr. Michael RUHDORFER
Mitglieder des Disziplinarrates aus dem Kreis der Rechtsanwälte
Dr. Gabriella BARDEL
Mag. Arthur BERGER
Dr. Georg BURGER-SCHEIDLIN, LL.M
Dr. Günther CLEMENTSCHITSCH
Dr. Karlheinz DE CILLIA
Mag. Christiane HOJA-TRATTNIG
Dr. Christian KLEINSZIG
Dr. Ferdinand John LANKER
Mag. Oliver LORBER
Mag. Dr. Stephan MEDWED
Mag. Andreas NOWAK, LL.M.
Dr. Manfred OPETNIK
Dr. Thomas PRIMIG
Dr. Nina SADJAK
Dr. Alexandra SLAMA
Mag. Christian THON
Dr. Susanna TSCHURTSCHENTHALER
Mag. Sophie WAGNER, MBL
Mag. Christine WERNIG, LL.M.
Mag. Michael WOHLGEMUTH, LL.M.
KAMMERANWALT
Beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer für Kärnten sind ein Kammeranwalt und zwei Stellvertreter bestellt. Die Funktion des Kammeranwaltes im Disziplinarverfahren ist mit der eines Staatsanwaltes im gerichtlichen Verfahren vergleichbar.
Kammeranwalt
Mag. Herbert JURI
Kammeranwaltsubstituten
Dr. Tanja GEWOLF-MULLEY
Mag. Klaus HASLINGLEHNER
ANWALTSRICHTER
Die Rechtsanwaltskammer entsendet zwei Anwälte als Richter an den Obersten Gerichtshof als Disziplinargericht für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter. Sie werden jeweils für sechs Jahre gewählt.
Anwaltsrichter beim OGH
Dr. Joachim BUCHER, LL.M.
Mag. Walter DORN
RECHNUNGSPRÜFER
Die Rechnungsprüfer überprüfen die finanzielle Gebarung der Rechtsanwaltskammer.
Rechnungsprüfer
Mag. Gerlinde MURKO
Mag. Gernot GÖTZ
PRÜFUNGSKOMMISSÄRE FÜR DIE RECHTSANWALTS- UND RICHTERAMTSPRÜFUNG
Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten entsendet Rechtsanwälte als Prüfer in die Rechtsanwaltsprüfungskommission und in die Richteramtsprüfungskommission beim Oberlandesgericht Graz. Auch diese werden von der Plenarversammlung für jeweils fünf Jahre gewählt.