Rechtsanwalt

Berufsbild

Der Rechtsanwalt – Ihr Partner

Die Kärntner Rechtsanwaltschaft –
Kompetente Partner in allen Rechtslagen

Rund 270 Kärntner Rechtsanwälte (davon rund 20% Rechtsanwältinnen) beraten, vertreten und helfen Ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Jeder von uns kann einmal mit dem Gesetz in Berührung kommen. Egal ob es um Mietrechtsfragen geht, um Ehestreitigkeiten, Unternehmensgründung, Probleme am Arbeitsplatz, Verkehrsdelikte oder um strafrechtliche Angelegenheiten.

Im Ernstfall benötigen wir alle die Hilfe eines kompetenten Partners, der die eigentümliche Sprache der Gesetze und Verordnungen versteht, der wichtige Vergleichsfälle zur Hand hat und der sofort kompetente Lösungsmöglichkeiten anbietet.

Darauf können Sie sich verlassen

Die Kärntner Rechtsanwälte nehmen Ihre Bedürfnisse ernst.
Ihr Rechtsanwalt versteht sich als Ihr Partner, der Ihnen zuhört und auf Ihre Anliegen eingeht. Er wird mit Kompetenz, modernsten Mitteln und persönlichem Einsatz die beste Lösung für Ihren konkreten Fall finden.

Erste Adresse für alle Rechtsangelegenheiten

Die Kärntner Rechtsanwälte vertreten Sie nicht nur vor Gericht oder vor Behörden, sondern sie unterstützen Sie auch bei der Planung wichtiger Entscheidungen und beugen möglichen Streitigkeiten vor.

Die Kärntner Rechtsanwälte beraten in Erbangelegenheiten und bei der Erstellung von Testamenten. Sie sind Ihre kompetenten Partner, wenn es um die Erstellung jeglicher Verträge geht, egal ob es sich um Immobilienkaufverträge, Schenkungsverträge, Gesellschaftsverträge, etc handelt. Gerade bei der Erstellung von Verträgen können die Kärntner Rechtsanwälte ihre Streiterfahrungen vor Gericht für Sie einbringen.

Die Kärntner Rechtsanwälte helfen Ihnen bei der Planung von Wirtschaftsprojekten und können Sie bei der Vermögensverwaltung unterstützen.

Frühzeitig Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen kann Zeit, Geld und auch Nerven sparen.

Rechtsanwälte sind nicht nur zu absoluter Verschwiegenheit, sondern auch ausschließlich den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet. Bei Rechtsanwälten stehen die Klienten immer im Mittelpunkt.

Der frühe Weg zum Rechtsanwalt bringt Vorteile durch einen wertvollen Informationsvorsprung.

 

Berufsbild

Rechtsanwälte sind Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Sie haben von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis. Derzeit gibt es in Österreich rund 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und ca 2.100 Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter.

Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt.

In § 8 RAO (1) heißt es: „Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwalts erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.“

Nur dem Klienten verpflichtet

Da Rechtsanwälte einem freien und unabhängigen Berufsstand angehören, können sie für ihre Klienten notfalls auch gegen staatliche und sonstige mächtige Institutionen auftreten. Wie kein anderer Berufsstand ist der Rechtsanwalt ausschließlich den Interessen seiner Klienten verpflichtet.

Der einzelne Rechtsanwalt wird entweder beratend tätig, wie etwa bei der Gestaltung von Verträgen und Testamenten, oder als Vertreter seines Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden, Einzelpersonen und anderen Einrichtungen. Seine Prozesserfahrung ermöglicht es ihm vor allem auch Streit zu verhindern. Seine besonders qualifizierte Ausbildung garantiert ein hohes Maß an Fachwissen und beruflicher Erfahrung und dient damit dem Schutz der rechtsuchenden Bürger.

 

Ausbildung

Wie wird man Rechtsanwalt?

Rechtsanwälte haben besonders strenge Ausbildungserfordernisse. Grundvoraussetzung für die Tätigkeit als Rechtsanwalt ist das abgeschlossene Rechtsstudium an der Universität und eine fünfjährige praktische Berufsausbildung, davon mindestens neun Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Konzipient.

In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen verschiedenster Themenbereiche absolviert werden.

Mit dem angeeigneten Fachwissen und der erworbenen Erfahrung muss der künftige Rechtsanwalt vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes die Rechtsanwaltsprüfung bestehen.

Erst nach dieser Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann die Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen.
Damit ist der Rechtsanwalt berechtigt, eine Kanzlei unter eigener Verantwortung zu führen.

 

Rechte & Pflichten

Die meisten Menschen haben nur eine unklare Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum eines Rechtsanwaltes.

Der Rechtsanwalt ist Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwaltes erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.

Grundstein der Arbeit des Anwaltes ist das Vertrauen seines Klienten. Neben dem vorausgesetzten Fachwissen sind Diskretion und vor allem auch die Loyalität dem Mandanten gegenüber, sowie ein hohes Berufsethos entscheidend für den Erfolg. Zudem unterliegen Rechtsanwälte einer gesetzlich geschützten Verschwiegenheitspflicht sowie strenger Standesvorschriften zum Schutz der Klienten.

Rechtliche Verantwortlichkeit

Rechtsanwälte, die gegen Berufspflichten oder das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat ihrer Rechtsanwaltskammer zu verantworten.
Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte.
Daneben unterliegen Rechtsanwälte auch der straf- und zivilrechtlichen Verantwortung.

Die Rechtsanwaltskanzlei

Jeder Rechtsanwalt ist dazu verpflichtet, in seiner Kanzlei den gängigen Standard an modernster Kommunikationstechnik zur Verfügung zu haben, um per elektronischem Rechtsverkehr mit dem Gericht kommunizieren zu können.

Elektronischer Rechtsverkehr

Der ständig wachsende Anteil an sogenannten „Massensachen“ bei den Eingangsgerichten war ausschlaggebend für die Umstellung auf eine automationsunterstützte Datenverarbeitung. Vor allem Mahn- und Exekutionsverfahren werden dadurch beschleunigt.

Ihr Vorteil: Sie kommen schneller zu Ihrem Recht.

Das elektronische Grundbuch

Ein modernes Datenbanksystem verwaltet Millionen von Grundbucheinlagen, die auch bei Ihrem Rechtsanwalt direkt in der Kanzlei abgefragt und ausgedruckt werden können.

Das elektronische Firmenbuch

Das elektronische Firmenbuch hat das frühere Handels- und Genossenschaftsregister abgelöst. Zahlreiche Daten über Rechtsverhältnisse in der Wirtschaft sind dadurch wesentlich leichter und schneller zugänglich. Firmenbuchauszüge und aktuelle Daten der eingetragenen Unternehmen können durch Ihren Rechtsanwalt direkt in der Kanzlei abgefragt und ausgedruckt werden.

Die EDV-mäßig durchgeführte Selbstbemessung der Grunderwerbsteuer beschleunigt die Grundbucheintragungen für Liegenschaften und Eigentumswohnungen wesentlich.