Tarife, Gebühren und Honorare
Der einzelne Rechtsanwalt lebt vom guten Ruf seiner Arbeit. Es schützen ihn weder Gebietsschutz noch Konkurrenzverbot. Wesentlich für seine Arbeit ist das Vertrauen seiner Klienten, denn nur wenn Sie sein Honorar als fair empfinden, werden Sie ihn weiterempfehlen.
Die Kosten
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, bei Beginn der Zusammenarbeit eine schriftliche Vereinbarung über die Berechnungsgrundlage und die Tarifsätze der Honorierung mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu treffen. Denn das Honorar zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl kann frei vereinbart werden.
Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind unterschiedlich, als Anhaltspunkt können das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und die Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) herangezogen werden. Es gibt auch die Möglichkeit ein Pauschalhonorar zu fixieren. Provisionen und Maklerlohn zu verrechnen sind dem Rechtsanwalt ausnahmslos untersagt.
Genauere Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre zum Rechtsanwaltshonorar mit dem Titel „Mein Recht ist kostbar“.
Auf jeden Fall wird Ihr Rechtsanwalt Sie – wenn Sie das wünschen – vor jedem wichtigen Schritt darüber informieren, mit welchen Kosten Sie dabei zu rechnen haben. Ob Sie eine bestimmte Vorgangsweise wählen oder auch darauf verzichten wollen, entscheiden Sie selbst.
Generell kann aber gesagt werden, dass die Höhe des Honoraranspruches des Rechtsanwaltes von der Höhe des Streitwertes, der Komplexität, der Wichtigkeit und der Schwierigkeit der zu erbringenden Leistungen abhängt.
Wer zahlt wann?
Im Zivilprozess und im Exekutionsverfahren hat die unterlegene Partei der obsiegenden Partei im Ausmaß des Obsiegens die Kosten zu ersetzen.
In Verfahren vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof und bei einzelnen Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten erhält der erfolgreiche Beschwerdeführer einen festgelegten Kostenersatz von der Behörde.
Im Strafverfahren kann ein pauschalierter Kostenersatz im Falle des Freispruches beantragt werden.
Um die finanziellen Risiken bei Rechtsstreitigkeiten zu minimieren, haben Sie die Möglichkeit eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Details klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung!
Was mache ich im Falle einer Beschwerde?
Für den Fall, dass Sie mit den Leistungen Ihres Anwaltes nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwaltskammer, bei der Ihr Rechtsanwalt (entsprechend seinem Kanzleisitz) eingetragen ist.