Service

Erste anwaltliche Auskunft

Erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft AUSGESETZT!

Die Kärntner Rechtsanwaltschaft erbringt eine Vielzahl unentgeltlicher Leistungen. Eine davon ist die erste unentgeltliche anwaltliche Auskunft.

Die Rechtsanwaltschaft ist ein freier Beruf. Sie beschäftigt in Kärnten mehr als 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kosten der Anwaltskanzleien sind in den letzten Jahren massiv gestiegen.

Nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes ist es an der Justizministerin, Anhe­bungen des Rechtsanwaltstarifes vorzunehmen, wenn ansonsten die wirtschaftlichen Ver­hältnisse in den Rechtsanwaltskanzleien beeinträchtig wären. Seit der letzten Tarifreform hat sich die Inflationsrate um 20% Punkte erhöht. Eine Anhebung des Rechtsanwaltstarifgesetzes ist dennoch nicht erfolgt.

Die Anwaltschaft, die auch heuer wieder höhere Löhne, Teuerungsausgleiche für hunderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bezahlen hat und mit erhöhten Kosten, wie Heizung, Miete und Ähnlichem konfrontiert ist, kann dies nicht länger hinnehmen.

Nicht einmal Verhandlungen über eine Anpassung des Tarifes werden mit uns geführt. Wir sehen uns aus diesem Grunde derzeit außerstande, die unentgeltliche anwaltliche Auskunft weiter zu erbringen.

Wir setzen daher die erste anwaltliche Auskunft mit sofortiger Wirkung aus, bis das Justizministerium unseren berechtigten Forderungen nach- bzw. entgegen gekommen ist. Wir bitten in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis.

Bei Rechtsfragen wenden Sie sich an das Bundesministerium für Justiz:

Telefonnummer: 0800-99 99 99

https://www.bmj.gv.at/service/buergerservice.html 

oder besuchen Sie den Amtstag des für Sie zuständigen Bezirksgerichtes.