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Rechtstipps

Liegenschaftsrecht

Rechtstipps: Liegenschaftsrecht

„Die Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Novelle 2022 bringt Eigentümern von Eigentumswohnungen einige grundlegende Änderungen. Die neuen Regelungen vereinfachen unter anderem die Willensbildung bei der gemeinschaftlichen Beschlussfassung – wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren. Die neuen Bestimmungen erleichtern insbesondere auch die Schaffung der barrierefreien Ausgestaltung des WEG-Objektes und den Einbau von E-Ladestationen und Photovoltaik-Anlagen. Darüber hinaus ist die Einführung einer verbindlichen Mindestrücklage in Höhe von EUR 0,90 je m² Nutzfläche und Monat neu. Betroffen sind von der Novelle damit in erster Linie Wohnungseigentümer, aber auch Mieter und Vermieter. Letztere insbesondere dann, wenn die Rücklage gesetzlich nicht auf den Mieter überwälzt werden kann, wie im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) und des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Bei all diesen Neuerungen und den sich daraus ergebenen Fragen kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt/Ihre Rechtsanwältin beratend zur Seite stehen.“

Mag. Ute Hammerschall, Rechtsanwältin in Klagenfurt am Wörthersee

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Schmerzengeldforderung nach Verkehrsunfall

Rechtstipp: Schmerzengeldforderung nach Verkehrsunfall

„Sie hatten einen Verkehrsunfall und sind mit einer Schmerzengeldforderung konfrontiert? Der Unfallgegner ist verletzt und fordert von Ihnen Geld. Gleichzeitig bekommen Sie die Aufforderung, vor der Polizei auszusagen, es wird ein Strafverfahren eingeleitet. Was tun? Hier drohen unter Umständen zwei getrennte Verfahren – ein zivilrechtliches und ein strafrechtliches. Wenden Sie sich unbedingt an einen Rechtsanwalt und bringen Sie alle Unterlagen mit, damit Sie bestmöglich vertreten werden können!“

MMag. Dr. Elisa Florina OZEGOVIC, LL.M., Rechtsanwältin in Feldkirchen und Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Hagel- und Unwetterschäden

Rechtstipps: Hagel- und Unwetterschäden

„Nach einem Hagel- oder Unwetterschaden sollten Sie sofort eine schriftliche Meldung an Ihre Versicherung erstatten und den Schaden möglichst genau dokumentieren (Fotos, Videos, Inventarlisten, etc) und erste Maßnahmen setzen, um eine Vergrößerung des Schadens zu verhindern (auch diese Kosten werden üblicherweise von der Versicherung getragen). Zögern Sie nicht, den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, wenn die Versicherung Ihre Ansprüche nicht erfüllt. Ihr Rechtsanwalt wird mit Ihnen die Vertragsgrundlagen (Polizze) prüfen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Unwetterwarnungen der Versicherung (zB per SMS) sind in der Regel eine reine Serviceleistung und verpflichten Sie nicht zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen.“

Dr. Marwin Gschöpf, Rechtsanwalt in Velden am Wörthersee

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Freizeitunfälle und Unfallversicherung

Rechtstipp: Freizeitunfälle und Unfallversicherung

„Verletzungen bei Freizeitunfällen treten oftmals auch erst Jahre später auf. Ihre private Unfallversicherung wird sich hier zumeist auf den Standpunkt zurückziehen, dass der länger zurückliegende Unfall nicht ursächlich für die nunmehr aufgetretene Verletzung war. Sollten Sie daher einen Freizeitunfall erleiden, lassen Sie die Verletzung entsprechend ärztlich dokumentieren. Wichtig ist überdies, den Unfall der Versicherung umgehend zu melden. Sollte Ihre Versicherung die Regulierung des Schadens aus welchen Gründen auch immer ablehnen, wenden Sie sich unbedingt an die Rechtsanwältin / den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens. Diese unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.“

Mag. Michael Lassnig, Rechtsanwalt in Villach

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Scheidungsrecht

Rechtstipp: Scheidungsrecht

„Worauf im Zuge einer Ehescheidung neben vielen anderen Rechtswirkungen geachtet werden sollte, ist der Umstand, dass einem Ehegatten möglicherweise ein Anspruch auf angemessene Abgeltung seiner Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten zusteht.

Dieser Anspruch ist in § 98 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Mitwirkung im Erwerb des anderen begründet aber nicht einen erfolgsunabhängigen Entgeltanspruch, wie beispielsweise bei einem Dienstverhältnis, sondern einen Gewinnbeteiligungsanspruch, ähnlich einem Anspruch eines Gesellschafters. Dem mitwirkenden Ehegatten steht ein angemessener Anteil an einem gemeinsam erzielten Gewinn zu.

Die Höhe des Anspruches richtet sich nach der Art und Dauer der Leistungen unter angemessener Berücksichtigung der gesamten Lebensverhältnisse. Wesentlich ist, dass hinsichtlich dieses Anspruches eine längere Verjährungsfrist gilt, er verjährt erst in sechs Jahren ab Ende des Monates, in dem die Leistung erbracht wurde. Bei tatkräftiger Mitarbeit im Betrieb des Gatten in der Vergangenheit sollte daher auf diese Abgeltung bei der Scheidung nicht vergessen werden.“

Dr. Silvia Anderwald, Rechtsanwältin in Spittal / Drau,
Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

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Reiserecht

Rechtstipps: Reiserecht

„Sie haben einen Anspruch darauf, dass zugesicherte Reiseleistungen mängelfrei erbracht werden. Wenn keine Abhilfe geschaffen wird, haben Sie Anspruch auf eine Preisminderung und in gravierenden Fällen auch auf Schadenersatz. Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.“

Mag. Kurt Oberleitner, Rechtsanwalt in Klagenfurt

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Strafrecht

Rechtstipp Strafrecht:

„Sie bekommen Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft und werden zur Einvernahme als Beschuldigter geladen? Bereits die erste Einvernahme durch die Kriminalpolizei kann zur Grundlage des gesamten Strafverfahrens werden. Es empfiehlt sich daher, ehest möglich Kontakt mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt aufzunehmen, um diese Aussage bestmöglich vorzubereiten. Als erste Schritte sind der Sachverhalt zu klären, Akteneinsicht zu nehmen und mögliche Beweismittel vorzubereiten. Nur auf einer fundierten Basis kann eine Strategie für die weitere Vorgehensweise erfolgreich festgelegt werden!“

MMag. Dr. Elisa Florina OZEGOVIC, LL.M., Rechtsanwältin in Feldkirchen und Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Jugendschutz

Rechtstipps: Jugendschutz

Tragen Sie als Wirt oder Veranstalter dafür Sorge, dass abends im Eingangsbereich bei Jugendlichen eine Ausweiskontrolle stattfindet und diese auch dokumentiert wird. Vertrauen Sie im Zweifelsfall nur amtlichen Ausweisen; die Praxis hat gezeigt, dass andere Ausweise oft „verändert“ sind. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, den Alkoholkonsum von Jugendlichen, die bereits 16 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, zu kontrollieren. Es gilt die 0,5-Promille-Grenze.

Jugendliche sollten jedenfalls abends einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen. Ein Verstoß gegen die Vorschriften, insbesondere der Konsum von Alkohol, Nikotin oder gar verbotenen Drogen, kann auch für Jugendliche Strafen nach sich ziehen.

Eltern sollten sich genau überlegen, wem sie ihre Kinder „anvertrauen“. Eltern, die ihrer Aufsichtspflicht schuldhaft nicht nachkommen, drohen teilweise empfindliche Geldstrafen.

Die Kärntner Rechtsanwälte stehen auf Ihrer Seite, unabhängig und verschwiegen. Im Gerichtssaal und in Ihrem Unternehmen, beim neuen Erbrecht und bei der Gestaltung sämtlicher Verträge – persönlich und individuell.

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten,

Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 |

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Schnee und Glatteis

Rechtstipps: Schnee und Glatteis

„Wenn Sie aufgrund von Eisglätte zu Sturz gelangen, lassen Sie raschest möglich Fotos von der Unfallstelle anfertigen. Sie können dadurch spätere Beweisschwierigkeiten (wo und wann ist der Unfall passiert, war es wirklich eisig) vermeiden. Wenden Sie sich dann an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der Ihre Chancen auf Schmerzengeld oder Schadenersatz überprüft. Das gilt auch dann, wenn Sie als Liegenschaftseigentümer mit Forderungen aus einem Glatteisunfall konfrontiert werden. Kontaktieren Sie auch in diesem Fall Ihren Rechtsanwalt.“

Dr. Thomas Primig, Rechtsanwalt in Feldkirchen

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Skiunfall - was tun?

Rechtstipps: Skiunfall – Was tun?

„Nach einem Skiunfall ist es jedenfalls ratsam die Unfallsituation und die Unfallörtlichkeit genau zu dokumentieren, beispielsweise mit Lichtbildern, einer Skizze oder einem schriftlichen Unfallbericht. Die zuständige Polizeiinspektion sollte dem Unfall beigezogen werden. Wichtig ist es weiters die Kontaktdaten von unfallbeteiligten Personen und Zeugen zu notieren. Sollte es durch den Unfall zu einer Körperverletzung gekommen sein, sind die Verletzungen zur späteren Geltendmachung von Schmerzengeldansprüchen durch Fachärzte dokumentieren zu lassen. Von Sachschäden (Ausrüstung, Kleidung etc.) ist es ebenfalls ratsam, umfassendes Lichtbildmaterial anzufertigen. Die Verantwortung an einem Skiunfall wird nach den FIS Regeln beurteilt, wobei insbesondere der Vorrang des Vorderen/Langsameren normiert ist. Bei Unfällen auf österreichischen Pisten gilt auch bei Unfällen mit Ausländern österreichisches Recht und ist das örtlich zuständige Gericht des Skiunfallortes zuständig. Ihr Rechtsanwalt berät Sie und unterstützt Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie der Abwicklung mit den jeweiligen Versicherungen.“

Mag. Katharina Rauter, Rechtsanwältin in Villach

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Kauf im Internet

Rechtstipps: Kauf im Internet

Bevor ein Onlinekauf getätigt wird, sollte zumindest ein Blick auf das Impressum der Website geworfen werden. Dort ist jedenfalls der Name und die Kontaktadresse des Händlers anzuführen. Fehlen bereits diese, ist Vorsicht geboten und von einem Kauf sollte Abstand genommen werden, oft handelt es sich dann um Betrugsseiten.

Bei Anbietern aus Drittländern können zusätzliche Zollgebühren anfallen. Außerdem gestaltet sich hier die Rechtedurchsetzung weitgehend schwieriger als bei Anbietern aus dem EU-Raum. Ein Widerrufsrecht, Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind hier schwierig und oft unmöglich durchzusetzen.

Bei Erwerb von Dienstleistungen sind die Laufzeit und Entgeltbestimmung genau zu beachten. Oft wird mit günstigen Einstiegsangeboten geworben, die sich nach kurzer Zeit in teure und langfristige Abos umwandeln. Generell ist im Laufe des Bestellprozesses die Kostenaufstellung im Auge zu behalten. Versandkosten oder zusätzliche Gebühren werden mitunter „unbemerkt“ beigefügt, die den zu zahlenden Gesamtbetrag aber erheblich erhöhen können.

Die AGB sowie die Widerrufsbelehrung sollten vorab eingesehen werden. Grundsätzlich besteht ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, das nicht an bestimmte Gründe gebunden ist. Es gibt aber gesetzliche Ausnahmen davon, von denen der Händler Gebrauch machen kann. Hierzu muss er den Kunden aber vorab wirksam aufklären. Solche Ausnahmen bestehen etwa bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten (Hörbücher, Apps, Games, etc). Bei Letzteren kann das Rücktrittsrecht demnach mit Anklicken des Downloadlinks erlöschen. Händler stellen oft gratis Testversionen zur Verfügung. Davon sollte vor Erwerb Gebrauch gemacht werden.

Gewährleistungsrechte stehen auch beim Onlinekauf zu. Diese können helfen, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist und das erworbene Produkt nicht den beworbenen Erwartungen entspricht.

Mag. Gregor Sandner, Rechtsanwalt in Klagenfurt am Wörthersee

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Erbrecht

Rechtstipps: Erbrecht
„Sofern Sie in einem Testament bedacht wurden, aufgrund des Gesetzes zum Erben berufen oder pflichtteilsberechtigt sind, nehmen Sie am Verlassenschaftsverfahren des Verstorbenen vorm Notar als Gerichtskommissär teil. Um Ihre Rechte bestmöglich zu wahren, ist neben der Abgabe der Erbantrittserklärung bzw. der allfälligen Ausschlagung des Erbrechtes insbesondere auch das Stellen von Anträgen notwendig. Ohne vorangegangene rechtliche Beratung bzw. Beiziehung eines Rechtsanwalts kann es schnell passieren, dass unüberlegte Entscheidungen getroffen, nachteilige Erklärungen abgegeben oder erforderliche Anträge zu spät oder gar nicht gestellt werden. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. dessen Beiziehung im Verlassenschaftsverfahren kann Sie vor Nachteilen bewahren und in vielen Fällen bereits in der Verlassenschaftsabhandlung zu einer endgültigen und zufriedenstellenden Erledigung zwischen den Beteiligten führen.“

Dr. Margarita Obergantschnig, Rechtsanwältin in Klagenfurt

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Hass im Netz

Rechtstipps: Hass im Netz

„Herabwürdigende, beleidigende oder falsche Äußerungen über eine andere Person im Internet sind nicht zu tolerieren. Sie sind ehrenrührig und kreditschädigend und berechtigen das Opfer bzw. den Geschädigten, sich dagegen juristisch zur Wehr zu setzen. Dies gilt insbesondere wenn eine falsche Behauptung dazu geeignet ist, das berufliche Fortkommen des Geschädigten zu gefährden bzw. das soziale Ansehen in der Öffentlichkeit zu beeinträch­tigen.

Es besteht unter anderem ein Anspruch auf Unterlassung – unabhängig vom Verschulden, auf Veröffentlichung einer Richtigstellung und des Urteils sowie ein Anspruch auf Schadenersatz. Auch strafrechtliche Konsequenzen für den Schädiger sind möglich.

Das Verbreiten von Fotos oder Inhalten ohne die Zustimmung der abgebildeten Personen oder des Urhebers ist zumeist unzulässig.

Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!“

Mag. Kornelia Kaltenhauser, LL.M. | Rechtsanwältin in Klagenfurt

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Datenschutz

Rechtstipps: Datenschutz

„Jeder von uns verarbeitet zwangsläufig Daten dritter Personen, etwa im Telefonspeicher seines Mobiltelefons. Wir sollten daher alle wissen, ob Datenverarbeitung im konkreten Fall zulässig ist, zumal nach der DSGVO bei Verstößen im Ernstfall empfindlich hohe Strafen drohen. Ich empfehle jedem Unternehmer zu überprüfen, ob er bei der Datenverarbeitung alle Vorgaben der DSGVO erfüllt. Andererseits stehen jedem Betroffenen umfangreiche Rechte auf Auskunftserteilung, Richtigstellung und Löschung seiner Daten zu. Ihr Rechtsanwalt als professioneller und erfahrener Parteienvertreter weiß, wann und wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.“

Mag. Max Verdino, Rechtsanwalt in St. Veit an der Glan und Datenschutzbeauftragter der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Wasserdichte Verträge

Rechtstipps: Wasserdichte Verträge

„Gibt es diese überhaupt?

Auf vielen Seiten im Internet werden Musterverträge als wasserdichte Verträge angeboten. Hüten Sie sich vor diesen sogenannten Musterverträgen, da jedes Rechtsgeschäft individuell ist und es daher einen eigenen Vertrag benötigt. Auch nach einer umfassenden Rechtsberatung ist es schwer sogenannte „wasserdichte“ Verträge zu gestalten. Aufgrund Ihrer Erfahrungen im Gerichtssaal sind Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aber spezialisiert mögliche Problemstellungen zu erkennen und können ihre Kompetenzen zur Vermeidung zukünftiger Streitigkeiten in diese individuell gestalteten Verträge miteinfließen lassen. Die langjährige Praxis hat gezeigt, dass die genaue Kenntnis der Umstände im Einzelfall wesentlich ist, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Musterverträge können derartige, individuelle Punkte gar nicht umfassend regeln.
Ein Musterkaufvertrag zB für Häuser, Wohnungen, PKWs etc. kann nie auf konkrete Probleme bzw. Bedürfnisse eingehen, kann auch nicht eventuelle Grenzproblematiken lösen, sondern muss für eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten verwendbar sein. Dies allein zeigt aber schon, dass eine umfassende Beratung vor Vertragserrichtung einer Verwendung von Vertragsschablonen aus dem Internet immer vorzuziehen ist, da nur eine genaue Beratung und Berücksichtigungen von einzelnen Punkten nur in einem individuell errichteten Vertrag Eingang finden. Die Kärntner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wissen, worauf es bei sicheren Verträgen ankommt.“

Mag. Robert Suppan, Rechtsanwalt in St. Veit an der Glan

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Mietrecht

Rechtstipps: Mietrecht

„Die Wartung, Instandhaltung und Erhaltung eines Mietgegenstandes verursacht oft erhebliche Kosten. Je nachdem ob ein Mietverhältnis voll, teilweise oder gar nicht unter das MRG (Mietrechtsgesetz) fällt oder ob auf ein Mietverhältnis das WGG (Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz) anzuwenden ist, sind die Wartungs-, Instandhaltungs- und Erhaltungspflichten unterschiedlich geregelt. Schützen Sie sich daher vor bösen Überraschungen und informieren Sie sich unbedingt vor Abschluss eines Mietvertrages, welche Pflichten Sie als Mieter bzw. Vermieter treffen. Nachstehend Beispiele:

Wartungs- und Instandhaltungspflicht Mieter

  • Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs -, Beheizungs- und sanitären Anlagen (z.B. Reparatur einer rinnenden WC Spülung, Erneuerung von Silikonfugen im Badezimmer, Service von technischen Geräten, Wartung und Erneuerung von Dichtungen);
  • Wartung von vom Vermieter beigestellten Wärmeaufbereitungsgeräten (z.B. Heizstrahler, Einzelöfen, Heizthermen, Warmwasserboiler etc). Ein allenfalls erforderlicher Austausch der Geräte ist vom und auf Kosten des Vermieters vorzunehmen.

Erhaltungspflicht Vermieter

  • Behebung ernster Schäden (z.B. Wasserrohrbruch, Schimmelpilz an den Wänden, schadhafte Elektroleitungen, nicht aber z.B. das Ablösen von Wandfliesen),
  • allgemeine Teile des Hauses (z.B. die Fassade, das Dach, die Außenfenster, die Außentüren, das Stiegenhaus, die Leitungen etc.) und
  • der gemeinsamen Benützung der Hausbewohner dienenden Einrichtungen (z.B. Zufahrtswege, Spielplätze, Stiegenhäuser, gemeinsame Fahrradabstellräume, Zentralheizung etc.).
  • Der Vermieter hat jene Kosten zu tragen, die dadurch anfallen, dass eine Mietwohnung nach dem Auszug eines Mieters vor der Wiedervermietung wieder in einen brauchbaren Zustand versetzt wird.“

Mag. Astrid Wutte-Lang, Rechtsanwältin in Klagenfurt am Wörthersee

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Arbeitsrecht

Rechtstipps: Arbeitsrecht

„Neben den Hauptpflichten aus einem Dienstverhältnis (auf Arbeitgeberseite die Bezahlung des Entgelts; auf Arbeitnehmerseite die zur Verfügungstellung seiner Arbeitskraft) haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch Nebenpflichten einzuhalten. Dabei handelt es sich zumeist um Schutz- und Interessenswahrungspflichten des anderen. Der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Dienstnehmern eine sogenannte Fürsorgepflicht, die insbesondere den Schutz von Leben und Gesundheit zum Inhalt hat. Auf Arbeitnehmerseite ist dies die Treuepflicht. Ein Verstoß gegen die Treuepflicht wird regelmäßig durch die Entlassungsbestimmungen sanktioniert. Im Wesentliche umfasst die Treuepflicht des Arbeitnehmers eine Beistandspflicht, Anzeigepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Verbot der Geschenkannahme, Verbot des abträglichen Privatlebens und ein Verbot anderweitiger Betätigung (Konkurrenzverbot). Bis auf die Beistands und Anzeigepflicht sind alle sonstigen Treuepflichten „Unterlassungspflichten“.

Durch die allgemeine Nutzung der Öffentlichkeit von neuen Medien wie Facebook, Twitter, Dispora, Ello usw. können auch Privatmeinungen, private Bilder  und Postings arbeitsrechtliche Sanktion bis zu einer Entlassung (sofortige Beendigung aus wichtigem Grund) rechtfertigen. Mit dem Verbot des abträglichen Privatlebens sind Pflichten des Arbeitnehmers umfasst, seine privaten Angelegenheiten im Interesse des Arbeitgebers in einer bestimmten Art und Weise zu gestalten. Hier geht es insbesondere um das außerdienstliche Verhalten. Schon vor der Zeit des Internets war es so, dass beispielsweise geschäftsschädigende Äußerungen gegen seinen Arbeitgeber in der Freizeit – welche ja grundsätzlich eine Privatmeinung darstellt – zu einer Entlassung berechtigt haben. Oftmals sind solche Äußerungen jedoch nie zum Arbeitgeber gelangt, weshalb Mangels Kenntnis auch keine Entlassung ausgesprochen werden konnte.

Durch die nunmehr gebotene Öffentlichkeit in den sozialen Medien wir Facebook und Co, ergeben sich in der Praxis gehäuft Fälle in denen Arbeitnehmer aufgrund privater Postings plötzlich mit Entlassungen oder sonstigen arbeitsrechtlichen Maßnahmen konfrontiert sind. Zwar handle es sich im Falle von Postings grundsätzlich um eine private Äußerung. Da diese jedoch über ein öffentliche Facebook-Profil eines Mitarbeiters gemacht werden, können andere Nutzer den Bezug zum Arbeitgeber herstellen. Wenn ein solcher der Kommentar den Tatbestand einer Rufschädigung des Unternehmens darstellt oder eine nachhaltige Störung des Betriebsfriedens für den Fall der Weiterbeschäftigung des Klägers zu befürchten lässt, wird eine Entlassung als berechtigt anzusehen sein. Arbeitnehmern muss bewusst sein, dass auch vermeintlich private Postings schwerwiegende Konsequenzen auf das Arbeitsleben haben können.

Auch muss darauf hingewiesen werden, dass der Arbeitnehmer die Verpflichtung hat das Interesse auf Verschwiegenheit und Geheimniserhalt gerade auch im Homeoffice zu wahren. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass keine betriebsfremden Personen (sohin auch Familienmitglieder) Zugang zu Daten des Arbeitgebers erhalten.“

Mag. Michael Wohlgemuth, LL.M., Rechtsanwalt in Klagenfurt am Wörthersee

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Ferienzeit - Aufsichtspflicht

Rechtstipp: Ferienzeit – Aufsichtspflicht

„Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich danach, was nach Alter, Eigenschaft und Entwicklung des zu Beaufsichtigenden vom Aufsichtspflichtigen vernünftigerweise verlangt werden kann. Bei gebuchter Ferienbetreuung oder in Feriencamps wird die Aufsichtspflicht rechtsgeschäftlich vom Obsorgeberechtigten auf den Betreuer oder Veranstalter übertragen. Wird die nötige Aufsicht, insbesondere über einen unter 14-Jährigen schuldhaft vom Aufsichtspflichtigen unterlassen, kann dieser für Schäden eines Dritten haftbar gemacht werden. Aber auch eine subsidiäre Billigkeitshaftung des Deliktsunfähigen ist nicht ausgeschlossen. Ihre Rechtsanwältin/Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr derartiger Ansprüche.“

Mag. Dr. Nina Sadjak, Rechtsanwältin in Klagenfurt am Wörthersee
Mitglied des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

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Corona-Klagen

RECHTSTIPP: Corona

„Die derzeitige Coronakrise hat zu vielen juristischen Neuerungen geführt. Viele ungerechtfertigte Strafverfahren beschäftigen die Verwaltungsbehörden und Gerichte. Bescheide sind oftmals rechtsfehlerhaft. Neue Miet- und Pachtverträge sollten auf die gegenständliche Krise abgestimmt werden, bestehende Verträge bedürfen einer Überprüfung durch den Rechtsanwalt. Auch Fragen im Zusammenhang mit Pauschalreisen und Flugstornierungen sind nicht immer einfach zu lösen, jedenfalls ist vor voreiligen Schritten ohne anwaltliche Beratung abzuraten. Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Krise eine absolute Herausforderung. Dabei geht es nicht nur um Förderungen und Rechtsansprüche gegenüber Bund, Land und Gemeinde, sondern es geht auch um Fragen einer allfälligen Sanierung und manchmal auch um eine geordnete Insolvenz. Ihre Rechtsanwältin und Ihr Rechtsanwalt unterstützen Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche und beraten Sie gerne.“

Dr. Bernhard Fink, Rechtsanwalt in Klagenfurt
Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages

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Schneelast

Rechtstipps: Schneelast

„Schneemassen am Dach sind nicht nur eine potentielle Gefahr für das Abgehen von Dachlawinen, sie können auch das Gebäude selbst in großem Ausmaß gefährden.

Auch wenn ein Versicherungsschutz gegen Schneedruckschäden besteht, ist der Hausbesitzer zur Schadensminderung verpflichtet, was eine regelmäßige Kontrolle der Schneelast, ein aktives Einschreiten im Bedarfsfall und eine allfällige Dachreparatur umfasst, um auch Folgeschäden vermeiden zu können.

Von der Haftung kann sich der Hausbesitzer nur befreien, wenn ihm das vorsorgliche Räumen der Schneelast nicht zumutbar war oder er aus nicht vorwerfbaren Gründen keine rechtzeitigen Maßnahmen setzen konnte.

Da die Klärung der Haftungsfrage zumeist von den Umständen des Einzelfalls abhängt, empfiehlt sich die anwaltliche Beratung, sowohl zur Geltendmachung, als auch zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen.“

Mag. Peter RIEDEL, Rechtsanwalt in Klagenfurt

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Umtausch und Rücktrittsrecht

Rechtstipps: Umtausch und Rücktrittsrecht

„Bei einem ‚Umtausch‘ beachten Sie die festgelegten Bedingungen. Originalverpackung und Kassabeleg müssen jedenfalls vorhanden sein. In einem ‚Streitfall‘ halten Sie den Geschehensablauf (Datum des Kaufes, Datum der Reklamation, Grund der Reklamation, Reaktion des Verkäufers, etc.) fest. Meistens werden schwierigere Fälle nicht sofort erledigt, daher sind für spätere Auseinandersetzungen Beweisschwierigkeiten zu vermeiden. Bevor Sie Zusagen machen oder unzureichende Angebote annehmen, informieren Sie sich bei einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.“

Mag. Hannes GABRIEL, Rechtsanwalt in Seeboden

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Vererben oder schenken?

Rechtstipps: Vererben oder schenken?

„Zur Beantwortung der Frage, ob zu vererben oder zu schenken besser ist, gibt es keine vorgefertigte, standardisierte Antwort. In jedem Fall ist eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung gefragt, bei der die persönliche Lebenssituation und die individuellen Vermögensverhältnisse zu analysieren sind. Es kann vernünftig sein, bereits zu Lebzeiten ein Ferienhaus oder eine Zweitwohnung zu übergeben. Aber wenn es um das eigene Haus geht, in dem man selbst noch wohnt, ist Vorsicht geboten. Für Ihre ganz individuelle Beratung und die Gestaltung sämtlicher Verträge sowie das Verfassen eines wasserdichten Testaments und dessen Hinterlegung stehen die Kärntner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gerne zur Verfügung.“

Univ.-Prof. Dr. Gernot Murko, Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

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Schadenersatz

Rechtstipp: Schadenersatz

„Sie wurden bei einem Verkehrsunfall verletzt und neben Ihrem Fahrzeug wurde auch Ihre Kleidung beschädigt und Sie konnten Ihren gebuchten Urlaub nicht antreten?
Ein ärztlicher Behandlungsfehler hat bei Ihnen neben starken Schmerzen auch kostenintensive, weitere Behandlungen erfordert?
Die von Ihnen veräußerte Ware wurde nicht bezahlt?
Der Regelfall ist, dass ein Schaden von einem Schädiger verursacht wurde und auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten desselben zurückzuführen ist, etwa durch eine Vertragsverletzung, durch die sorglose Übertretung einer gesetzlichen Vorschrift (wie zum Beispiel der StVO) oder einer sonstigen Verhaltenspflicht oder durch ein strafbares Verhalten (Verschuldenshaftung). Neben der Verschuldenshaftung gibt es auch für bestimmte gefährliche Anlagen und Einrichtungen eine vom Verschulden unabhängige Gefährdungshaftung.
Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen hat man grundsätzlich Anspruch auf Ersatz des eingetretenen Schadens. Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger geltend zu machen, wobei die absolute Verjährung nach Ablauf von 30 Jahren eintritt.
Ihre Rechtsanwältin/Ihr Rechtsanwalt berät Sie kompetent über die Ihnen im konkreten Fall zustehenden Ansprüche und unterstützt Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.“

Dr. Margarita Obergantschnig, Rechtsanwältin in Feldkirchen

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Urlaubs- und Ferienzeit

Rechtstipps: Urlaubs- und Ferienzeit

„Sie haben im Hinblick auf die Gefahr einer COVID-19 Infektion bei einer Individualreise, zB einem gebuchten Hotelaufenthalt oder gemieteten Ferien-Appartement, die Möglichkeit, bei Unzumutbarkeit des Reiseantrittes die Umbuchung in ein anderes Urlaubsland vorzunehmen. Kommt auch das nicht in Betracht, ist der Rücktritt vom Reisevertrag vor Reiseantritt ohne Zahlung von Stornogebühren möglich. Im Fall einer gebuchten Pauschalreise können Reisende bei einer nachweisbar drohenden Infektion mit dem COVID-19 Virus am Urlaubsort grundsätzlich sofort und kostenfrei zurücktreten. Bezahlte Gutscheine sind grundsätzlich dreißig Jahre gültig (eine Befristung ist möglich). Ihre Rechtsanwältin/Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung dieser Ansprüche.“

Mag. Dr. Nina Sadjak, Rechtsanwältin in Klagenfurt am Wörthersee,
Mitglied des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

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Corona und Versicherungen

Rechtstipps: Corona und Versicherungen

Wenn Sie durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie einen Schaden erlitten haben (beispielsweise wegen einer erzwungenen Betriebsschließung), dokumentieren Sie die Höhe des Schadens und auch alle Aufwendungen, die Sie unternommen haben, um den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolizzen, ob Sie über eine Versicherung verfügen (z.B. Betriebsunterbrechungsversicherung), die dieses Risiko decken könnte.

Erstatten Sie umgehend eine Schadensmeldung an Ihre Versicherung mit einer möglichst detaillierten Aufstellung der eingetretenen Schäden. Sollte Ihre Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen, wenden Sie sich an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und nehmen Sie zu dieser Besprechung sämtliche relevanten Unterlagen (Versicherungspolizze samt geltenden Versicherungsbedingungen) mit.

Mag. Alexander Jelly, Rechtsanwalt in Villach,
Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at

Arbeitsrecht in Zeiten von Corona

Rechtstipps: Arbeitsrecht in Zeiten von Corona

Aufgrund der durch Corona entstandenen Ausnahmesituation ergeben sich gerade im Zusammenhang mit dem individuellen Arbeitsplatz viele Fragen. Die Kärntner Rechtsanwälte unterstützen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, um bestmöglich durch diese Zeit zu kommen.

Wir erstellen z.B. Vereinbarungen über die Inanspruchnahme von Home Office, so dass beide Seiten Rechtssicherheit erhalten (Dauer des Home Office; was wird von wem zur Verfügung gestellt; finanzielle Abgeltung; etc.).

Wir informieren Sie auch über etwaige Schutzmaßnahmen, die im Büro vor Ort zu ergreifen sind (Welche Maßnahmen sind zu setzen; was bedeutet eine Notfallplanung; wie sind die Mitarbeiter zu unterweisen; etc.) oder wie Sie im Falle eines Corona Verdachtes in Ihrem Unternehmen vorgehen. Wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören, haben Sie aufgrund des 3.-COVID-19 Gesetzes einen Anspruch auf Freistellung, wenn eine Adaptierung des Arbeitsplatzes oder Home Office nicht möglich sein sollten.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne und beantworten all Ihre Fragen.

Mag. Birgitta Winkler, LL.M. (Sydney) | Rechtsanwältin in Villach

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete erhalten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt | Telefon: +43 463 512425 | E-Mail: kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at 

 

 

Liegenschaftsrecht

Rechtstipps: Liegenschaftsrecht

„Der Kauf einer Immobilie ist für viele eine der größten und wichtigsten Investitionen im Leben. Sie sollte daher wohlüberlegt erfolgen. Bereits im Vorfeld der Kaufentscheidung sind wichtige Informationen einzuholen. Etwa ist aus dem Grundbuchauszug ersichtlich, ob der Verkäufer wirklich der (Allein-) Eigentümer ist, wie viele und welche Grundstücke zur Liegenschaft gehören, ob diese mit einem Pfandrecht belastet ist oder andere Rechte wie etwa Geh- und Fahrrechte, Wohnungsrechte, Vorkaufsrechte oder Veräußerungsverbote eingetragen sind. Das Grundbuch bietet jedoch keine hundertprozentige Sicherheit. Es gibt auch Rechte und Belastungen, die darin nicht zu finden sind, z. B. Wegerechte des Nachbarn oder Kanäle, die offensichtlich und vom Verkäufer geduldet durch das Grundstück führen. Will man die Liegenschaft bebauen, muss auf der Gemeinde der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan erhoben werden. Es ist auch zu kontrollieren, ob die zukünftige Immobilie in einer Gefahrenzone liegt, also etwa von Hochwasser, Lawinen oder sonstigen Naturgefahren betroffen sein kann. Bei all diesen Fragen kann Ihnen der Rechtsanwalt bereits zur Seite stehen. Bei der späteren Errichtung des Kaufvertrages kann er klare Regelungen über die Modalitäten der Kaufpreiszahlung und der Lastenfreistellung treffen, die treuhändische Sicherstellung des Kaufpreises erledigen, Ihnen die anfallenden Steuern und Gebühren errechnen sowie die Verbücherung des Immobilienkaufvertrages im Grundbuch veranlassen. Mit einem Rechtsanwalt für Vertragsrecht sind Sie auf jedem Fall auf der sicheren Seite.“

Mag. Ute Hammerschall, Rechtsanwältin in Klagenfurt am Wörthersee

Die Kontaktdaten aller Kärntner Rechtsanwälte und Auskünfte über ihre Fachgebiete er­halten Sie in der Rechtsanwalts­kammer für Kärnten, Theatergasse 4, 9020 Klagenfurt |
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Tierhalterhaftung

Rechtstipps: Tierhalterhaftung

„Tierhalter haften grundsätzlich für Personen- und Sachschäden, welche aus den typischen Tiergefahren entstehen, zB durch einen Hundebiss oder einen durch einen unbeaufsichtigten Hund verursachten Sturz. Mit der Tierhaltung geht daher immer auch ein finanzielles Risiko einher. Im Schadensfall stellt sich die Frage, ob der Tierhalter für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Bei der Schadensabwicklung können sich auch Fragen im Zusammenhang mit der Versicherung ergeben. Bei allen diesen sich hieraus ergebenden Rechtsfragen stehen die Kärntner Rechtsanwälte gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.“

Mag. Stefan Zankl, Rechtsanwalt bei JuS | Rechtsanwälte

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Vererben oder schenken?

Rechtstipps: Vererben oder schenken?

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Verkehrsunfall - was tun, wenn´s kracht?

Rechtstipps: Verkehrsunfall – was tun, wenn´s kracht?

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Kinder- und Jugendrechte

Rechtstipps: Kinder- und Jugendrechte

„Nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder und Jugendliche haben Rechte. Ihre Rechtsanwälte unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen. Die Bezahlung des Unterhaltes stellt oft eine Existenzfrage dar, zahlungsunwillige Eltern können mit gerichtlicher Hilfe zur Leistung des für das Kind zu bezahlenden Unterhalts verhalten werden. Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern erlischt nicht mit der Volljährigkeit, sondern mit der Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes. Kinder haben ein Recht auf Bildung und haben die Eltern im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten mit der Unterhaltsverpflichtung dazu beizutragen.

Ihre Rechtsanwälte unterstützen Kinder und Jugendliche auch im Rahmen von juristischer Prozessbegleitung, wenn sie Opfer eines sexuellen Missbrauchs, Opfer eines anderen Gewaltverbrechens oder Mobbingopfer wurden.“

Dr. Silvia Anderwald, Rechtsanwältin in Spittal an der Drau, Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer für Kärnten

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Vererben oder schenken?

Rechtstipps: Vererben oder schenken?

– Auch junge Menschen sollten ein Testament verfassen – besonders wenn es um die Absicherung des Lebensgefährten oder minderjähriger Kinder geht.

– Bewahren Sie Ihr Testament nicht zu Hause auf. Hinterlegen Sie es beim Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und lassen Sie es im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte registrieren!

– Wenn Sie an Schenkung denken, berücksichtigen Sie Ihre Lebenssituation und denken Sie an Kosten, die noch auf Sie zukommen könnten, z.B. für Heilbehandlungen.

– Bei Übergabsverträgen sollte jedes Details schriftlich festgehalten werden. Die Kärntner Rechtsanwälte wissen, worüber prozessiert wird und können ihre Erfahrung aus dem Gerichtssaal einbringen.

– Als Erbe können Sie die Verlassenschafts­abhandlung auch schnell und unkompliziert mit Ihrem Rechtsanwalt im Eingabenweg durchführen.

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Arbeitsrecht - Mobbing

Rechtstipps: Arbeitsrecht – Mobbing

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Permanent Make-up, Tattoo & Piercing

Rechtstipps: Permanent Make-up, Tattoo & Piercing

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Wenn die Versicherung nicht zahlt ...

Rechtstipps: Wenn die Versicherung nicht zahlt…

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Der Weg zum Erbe

Rechtstipps: Der Weg zum Erbe

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Richtiges Verhalten auf / bei Reisen

Rechtstipps: Richtiges Verhalten auf/bei Reisen

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Erwachsenenschutz - NEU

Rechtstipps: Erwachsenenschutz NEU

„Ihr Wille zählt! Das gilt besonders für das neue Erwachsenenschutzgesetz. Errichten Sie schon jetzt eine Vorsorgevollmacht und bestimmen Sie selbst Ihren Vertreter, bevor es andere für Sie tun. Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht – er weiß worauf es ankommt, weil er seine Erfahrung aus dem Gerichtssaal einbringt. Lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht durch Ihren Rechtsanwalt registrieren, damit diese im Falle des Falles gefunden wird.“

Mag. Felix Fuchs, Rechtsanwalt in Klagenfurt

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Das Sparbuch im Nachlass

Rechtstipps: Das Sparbuch im Nachlass

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Skiunfall - was tun?

Rechtstipps: Skiunfall – Was tun?

„Nach einem Skiunfall achten Sie darauf, dass die Polizei verständigt wird und die Namen und Adressen der Beteiligten und Zeugen verifiziert werden. Fotos von der Unfallstelle und von beschädigter Ausrüstung können wichtiges Beweismaterial sein. Die Verantwortung für einen Unfall ergibt sich aus den FIS-Regeln, die insbesondere den Vorrang des Vorderen/Langsameren normieren. Auch bei Unfällen mit Ausländern gilt österreichisches Recht und sind die heimischen Rechtsanwälte berufen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.“

Dr. Marwin Gschöpf, Rechtsanwalt in Velden am Wörthersee

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Kauf eines Eigenheims

Rechtstipps: Kauf eines Eigenheims

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