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Schieds- und Schlichtungsverfahren

Schiedsgericht

Gerichtliche Verfahren verhelfen oftmals wegen der langen Verfahrensdauer nicht zur gewünschten raschen Rechtsdurchsetzung. Die Anrufung des Schiedsgerichtes der Rechtsanwaltskammer für Kärnten bietet eine allen zugängliche Alternative. In diesem Schiedsverfahren entscheiden nicht Richter, sondern Rechtsanwälte, die wegen der berufsmäßigen Parteienvertretung über große Erfahrung in der Erledigung von Streitsachen verfügen. Sie sind mit den Verfahrensvorschriften, den anzuwendenden Gesetzen und der Rechtssprechung bestens vertraut und sind daher besonders geeignet, in Streitsachen zu entscheiden.

Dieses Schiedsverfahren ist wesentlich einfacher und rascher als ein Gerichtsverfahren und hat wegen der Möglichkeit der Auswahl des Schiedsrichters durch die Parteien überdies den Vorteil, dass der berufene Schiedsrichter Spezialist auf dem in Betracht kommenden Rechtsgebiet sein kann. Es ist auch möglich, einen Schiedsrichter zu wählen, der das Vertrauen beider Parteien genießt.

Das schiedsgerichtliche Verfahren ist in der Schiedsordnung der Kärntner Rechtsanwaltskammer geregelt und wird durch Einreichung einer Klage bei der Rechtsanwaltskammer eingeleitet. Die Kosten des Schiedsverfahrens ergeben sich aus der Gebührenordnung, die transparent ist und gewährleistet, dass die Parteien des Schiedsverfahrens nicht von der Höhe der Kosten nachträglich überrascht werden.

 

Schlichtungszentrum

In verschiedenen Rechtsbereichen, unter anderem im neuen Nachbarrecht, ist vor Einbringung einer Klage die Anrufung einer Schlichtungsstelle zwingend vorgesehen.

Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten hat ein Schlichtungszentrum eingerichtet und eine Schlichtungsordnung erstellt. Diese regelt die einvernehmliche und gütliche Beilegung von Streitigkeiten unter der Leitung eines Rechtsanwaltes, der entweder aus der Liste der Schlichter vom Präsidenten zu bestimmen ist, den die Parteien aber auch einvernehmlich bestellen können. Mit Einleitung des Verfahrens sind Schlichtungsgebühren zu bezahlen, die nicht refundierbar sind.