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Testamentsregister

Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte können Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Gesellschaften Testamente, Kodizille und Vereinbarungen nach § 14 Abs 5 WEG registrieren.

Nicht das Dokument selbst wird in der Datenbank registriert, sondern die Tatsache der Errichtung und Hinterlegung. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Falle des Ablebens des Testators dessen letztwillige Verfügung auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden wird.

Die Registrierung übernommener letztwilliger Anordnungen in einem für Gerichtskommissäre zugänglichen Register ist seit 3. Oktober 2006 (Änderung des § 43a RL-BA) verpflichtend.

Der Zugang zur Abfrage durch Gerichtskommissäre erfolgt über www.rechtsarchiv.at, Rechtsanwälte können Registrierungen über den Login-Bereich von www.rechtsanwaelte.at vornehmen.