Service

Treuhandschaft

Treuhandverband

Die Treuhandschaft hat – obwohl gesetzlich nicht geregelt – im Rechtsleben einen festen Platz und hat insbesondere bei der Abwicklung von Kaufverträgen über Liegenschaften eine wichtige Funktion. Zum Erwerb einer Liegenschaft genügt es nämlich nicht einen Vertrag zu unterschreiben, das Eigentumsrecht muss vielmehr auch im Grundbuch eingetragen werden. Dies ist erst möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Bezahlung der Grunderwerbsteuer, grundverkehrsbehördliche Genehmigung, etc.).

Zur Absicherung der wechselseitigen Rechte und Pflichten von Veräußerer und Erwerber bietet sich der Rechtsanwalt als Vertragsverfasser und Treuhänder an. Er sorgt unter anderem dafür, dass einerseits das Eigentumsrecht des Erwerbers nicht eingetragen wird, bevor der Kaufpreis bezahlt ist und andererseits, dass der Kaufpreis nicht an den Veräußerer ausgefolgt wird, bevor die Voraussetzungen für die Eigentumseintragungen erfüllt sind.

Die Rechtsanwaltskammer für Kärnten hat einen Treuhandverband eingerichtet, dem alle Kärntner Anwälte angehören, und ein Treuhandstatut, welches die Abwicklung von Treuhandschaften regelt.

Die Abwicklung einer Treuhandschaft nach diesem Statut ist immer dann erforderlich, wenn der Kaufpreis den Betrag von € 40.000,- übersteigt. Sie bietet einen besonderen Versicherungsschutz (bis € 15.000.000).

Diese Vereinbarung ist vom Rechtsanwalt als Treuhänder und von den Vertragsparteien zu unterfertigen. Mittels Kontoverfügungsauftrag, der von der Bank, bei welcher das Treuhandkonto eingerichtet wurde, mit zu unterfertigen ist (= Dispositionskontrolle), ist sichergestellt, dass Überweisungen vom Treuhandkonto nur an die im Kontoverfügungsauftrag genannten Begünstigten erfolgen können.

Alle Kärntner Rechtsanwälte und die meisten Banken gehören dem Treuhandverband an und haben sich gegenüber der Rechtsanwaltskammer für Kärnten verpflichtet, Treuhandgeschäfte ausschließlich nach dem Statut des Treuhandverbandes der Rechtsanwaltskammer für Kärnten abzuwickeln. Aufgabe des Treuhandverbandes ist es, die Einhaltung des Treuhandstatutes zu überprüfen und zu kontrollieren, ob die Rechtsanwälte ihre darin vorgesehenen Verpflichtungen einhalten. Ein Verstoß gegen das Statut würde einen Rechtsanwalt disziplinär verantwortlich machen.